Aktuelle Ziele
Profession:
Pflegefachpersonen begleiten und unterstützen Menschen in allen Lebensphasen bei drohenden und bestehenden Gesundheitsproblemen und Pflegebedürftigkeit. Pflegefachpersonen können ihre Aufgaben, Rollen und Arbeitszusammenhänge kompetent und authentisch gegenüber der Gesellschaft darstellen, auch gegenüber den Medien.
Pflegefachpersonen und DBfK nehmen aktiv an relevanten gesellschaftlichen Diskursen teil und sind in der Lage, ethisch kompetent zu argumentieren. Pflegefachpersonen können ihr Handeln begründen und die Qualität der eigenen Arbeit und als Gutachter die Arbeit anderer beurteilen.
Die Autonomie der Pflegefachpersonen ist sozialrechtlich definiert und abgesichert. Sie haben im interdisziplinären Kontext ein fachliches und ethisch begründetes Mitspracherecht bei Therapie-Entscheidungen und können auch Pflegehilfsmittel und Medikamente verordnen.
Pflege basiert auf wissenschaftlich abgesicherten Grundlagen und einem ethischen Kodex. Pflegewissenschaft entwickelt Theorien und Modelle. Sie ist die Grundlage für pflegerische Praxis, um eine professionelle Versorgung zu erbringen, die fach- und sachgerecht ist. Dabei ist es wichtig, dass in allen Versorgungsbereichen und Settings eine einheitliche Terminologie für Pflegedaten und Pflegediagnostik verwendet wird.
Pflegefachpersonen sind dem Wohl der Menschen mit Pflegebedarf verpflichtet. Das bezieht sich auch auf das Handeln anderer beruflicher Akteure und verlangt entsprechende Reaktionen bis hin zum Whistleblowing. Whistleblower müssen gesetzlich geschützt werden.
Bildung:
Zentrales Ziel auf allen Ebenen der Pflegebildung ist ein Berufsbild mit ethischer Haltung, Autonomie und Verantwortungsannahme und -übernahme. Bundesweit gibt es ein durchgängiges Ausbildungskonzept von der zweijährigen Pflegeassistenzausbildung über die berufliche und hochschulische Ausbildung von Pflegefachpersonen bis hin zur Promotion und Habilitation. Das garantiert Durchlässigkeit (kein Abschluss ohne Anschluss). Orientierung bietet das Bildungskonzept ‚Pflegebildung offensiv‘ des Deutschen Bildungsrates für Pflegeberufe. Es skizziert Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich der Pflege für Menschen mit unterschiedlichem Bildungspotenzial, ohne das erforderliche Kompetenzniveau des Heilberufes abzusenken.
Langfristiges Ziel ist es, die Pflegeausbildung für die Ebene der Heilberufe vollständig an Hochschulen zu verlagern. Dazu soll bis 2030 der Anteil der Studierenden in der Erstqualifizierung auf 50 Prozent steigen. An Hochschulen in allen Bundesländern gibt es Graduiertenkollegs, Lehrstühle und Studienangebote Pflegewissenschaft. Dadurch werden der akademische Nachwuchs an den Hochschulen gefördert, Forschungskapazitäten geschaffen und berufliche Ausbildungskapazitäten abgesichert.
Organisation:
Pflegeleitungen sind in jeder Einrichtung gleichberechtigtes Mitglied der oberen Leitungsebene. Die Pflegeleitung verantwortet und vertritt die Qualität der Pflege auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse. Empirische Daten dienen dabei zur Steuerung, Gestaltung und Evaluation pflegerischer Arbeit sowie als Nachweis des pflegerischen Beitrags zur Versorgung. Diese pflegesensitiven Ergebnisse werden zur (internen) Qualitätssteuerung konsequent erfasst und mit denen ähnlicher Einrichtungen verglichen (Benchmark).
Die Pflegeleitung führt alle pflegerischen Mitarbeitenden einer Einrichtung und gestaltet Arbeitsbedingungen so, dass deren Zufriedenheit hoch ist. Um die Arbeitsorganisation und Führung zu gestalten, setzt die Leitung ein konzeptionelles Modell der Pflege in der Einrichtung um. Die Prinzipien „Guter Arbeit“ sind etabliert und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden wird regelmäßig differenziert erfragt. Befunde und Ergebnisse werden dann konsequent für die Gestaltung von Arbeitsablauf und Organisation genutzt.
Zur Übernahme von Leitungsaufgaben auf allen Ebenen ist ein auf Führung ausgerichteter Hochschulabschluss zusätzlich zur Berufsqualifikation erforderlich. Die Minimalanforderung ist durch rechtliche Vorgaben abzusichern.
Gesundheitssystem:
Gesundheitsversorgung und Pflege sind Teile der Daseinsvorsorge, für die der Staat eine hohe Verantwortung trägt. Marktwirtschaftliche Ansätze sind zu begrenzen. Würde ist ein uneingeschränktes Grundrecht. Der DBfK spricht sich für die Stärkung des Solidaritätsprinzips im Sozialversicherungssystem aus.