Das Modellprojekt zum Umstieg aus der Prostitution, das vom BMFSJ in Bremen und Bremerhaven finanziert wird, läuft nach drei Jahren Projektlaufzeit am 31. Juli 2024 aus. Auch die Existenzsicherungspauschale aus Landesmitteln wird dann nicht mehr weitergezahlt. Das Projekt wird an beiden Standorten gut aufgenommen, auch wenn die Bedingungen und Herangehensweisen sich
unterscheiden und eine längere Anlaufzeit zum Aufbau von Vertrauen erforderlich war. Die schwierige Lage der Prosituierten setzt sich aus vielen Faktoren zusammen: geringe Deutschkenntnisse, geringe berufliche Bildung, zum Teil fehlende Schulabschlüsse, ungeklärte aufenthaltsrechtliche Situation, erschwerter Zugang zum Wohnen und zur Krankenversicherung. Daher überrascht es nicht, dass der Prozess des Umstiegs längere Zeit in Anspruch nimmt.
Das Auslaufen der Finanzierung droht, dieses wichtige Projekt ohne zufriedenstellenden Abschluss zu einem abrupten Ende zu bringen. Völlig unabhängig von einer zukünftigen rechtlichen Regelung der Prostitution muss jeder (und jedem) Prostituierten die Möglichkeit zum Umstieg erhalten bleiben.
Der Landesfrauenrat fordert daher den Senat auf, den Wegfall der Bundesfinanzierung zu kompensieren und die Angebote:
- Sozialberatung bei der Beratungsstelle Marie in Bremerhaven und beim Verein Nitribitt in Bremen
- Arbeitsberatung beim afz in Bremerhaven und FAW in Bremen
- Unterstützung bei der Suche nach Sprachkursen, Unterkunft und Krankenversicherung
- Koordinationsstelle für das Projekt bei der SGFV
- Zahlung einer Existenzsicherungspauschale an Ausstiegswillige
zu erhalten
und zu prüfen, wie ein zunächst auf drei Jahre befristetes Bleiberecht für Menschen, die aus der Prostitution aussteigen wollen, umgesetzt werden kann. Dazu ist ggf. eine Bundesratsinitiative zur Änderung / Abschaffung der § 60 a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 des Aufenthaltsgesetzes und anderer Regelungen erforderlich.