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FÜR VORGESETZTE 

YOUR JOB AND YOUR RESPONSIBILITY

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz? Geht uns alle an.

Als Arbeitgeber:in sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden vor sexueller Belästigung zu schützen und im Fall eines Übergriffs auch zu unterstützen.

Als Führungskraft tragen Sie Verantwortung – nicht nur für die Abläufe im Betrieb, sondern auch für die Sicherheit, das Wohlbefinden und den Schutz Ihrer Mitarbeitenden.
Sexismus, Übergriffe und Grenzverletzungen sind kein „Privatproblem“ und auch kein Teil des Jobst“.
Sie sind ein Arbeitsrechtsverstoß – und ein Risiko für das gesamte Team.

Rechtlicher Rahmen (kurz & knapp)

Laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, ihre Mitarbeitenden vor sexueller Belästigung zu schützen.
Tun sie das nicht, können sie haftbar gemacht werden.
Auch Gäste zählen als Teil des „Arbeitsumfelds“ – und können Hausverbot bekommen, wenn sie übergriffig werden.

 

Wichtig zu wissen: Sexuelle Belästigung kann ein Arbeitsunfall sein

Was viele nicht wissen:
Sexuelle Belästigung kann als Arbeitsunfall gelten – insbesondere dann, wenn eine psychische Belastung oder ein Trauma daraus entsteht. Das betrifft sowohl Übergriffe durch Kolleg:innen als auch durch Gäste.

In solchen Fällen kann Ihre Berufsgenossenschaft – in der Gastronomie in der Regel die BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe) – die Kosten für professionelle Hilfe übernehmen, z. B. für psychologische Beratung oder Therapie.

 

Das bedeutet:

 

  • Ihre Beschäftigten kommen schneller an passende Unterstützung

  • Sie entlasten Betroffene und zeigen Verantwortungsbewusstsein

  • Sie dokumentieren, dass Sie als Betrieb aktiv handeln

So geht’s:

 

  • Melden Sie den Vorfall intern als Arbeitsunfall

  • Informieren Sie die BGN oder unterstützen Sie die betroffene Person bei der Kontaktaufnahme

 

Woran erkenne ich, dass es ein Problem gibt?

  • Beschäftigte ziehen sich plötzlich zurück, wirken angespannt oder meiden bestimmte Gäste/Kolleg:innen.

  • Im Team kursieren „Witze“ über bestimmte Personen.

  • Es gibt Gerüchte oder Andeutungen – aber keine klare Ansprache.

  • Personen kündigen nach kurzer Zeit – ohne Angabe von Gründen.

Wenn Sie solche Anzeichen bemerken: Hinschauen. Ansprechen. Handeln.

 

? Was Sie als Chef:in konkret tun können

 

1. Schaffen Sie klare Regeln

 

  • Null-Toleranz-Politik gegen Belästigung – und zwar sichtbar.

  • Hängen Sie Verhaltensrichtlinien im Personalraum auf.

  • Weisen Sie schon beim Probearbeiten oder Onboarding auf Grenzen und Awareness hin.

2. Ernennen Sie Ansprechpersonen 

 

  • Schaffen Sie im Team sichere Anlaufstellen, z. B. Vertrauenspersonen oder Schichtleitungen mit Awareness-Knowhow.

  • Diese Personen sollten geschult sein – oder geschult werden!

3. Reagieren Sie konsequent 

 

  • Nehmen Sie Beschwerden ernst – ohne Verharmlosung.

  • Reden Sie mit den Beteiligten – getrennt. Schützen Sie Betroffene vor weiteren Kontakten.

  • Dokumentieren Sie alle Vorfälle sachlich und vertraulich.

4. Schulen Sie Ihr Team 

 

  • Bieten Sie Sensibilisierungstrainings an (z. B. zu Konsens, Machtverhältnissen, Kommunikation und Konflikten oder allgemein Awareness).

  • Holen Sie externe Unterstützung, z. B. von Beratungsstellen, der Berufsgenossenschaft oder den Gewerkschaften (NGG).

5. Stellen Sie sich vor Ihre Leute 

 

  • Wenn Gäste übergriffig werden: Greifen Sie ein. Schmeißen Sie raus, wer Grenzen nicht respektiert.

  • Ihr Team merkt, ob es Rückendeckung hat oder nicht.
    Solidarität ist Führungsqualität.

Materialien & Unterstützung

Wenn Sie Hilfe brauchen um Awareness-Konzepte für Ihr Team zu erarbeiten oder Awarenesskurse buchen wollen, finden Sie im Netz einiges an Unterstützung, zum Beispiel hier: https://awareness-bremen.de/de 

✊ Eine sichere Arbeitsumgebung ist kein Extra, sie ist Teil guter Führung.

Wer sich wohlfühlt, arbeitet besser. Wer sich sicher fühlt, bleibt länger.
Schützen Sie Ihr Team.

 

Kontakt zum Projekt 

Für Rückfragen oder zum Austausch erreichen Sie uns unter not-my-job@landesfrauenrat-bremen.de 

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Landesfrauenrat Bremen