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Anträge 2021

Am 17.4.2021 fand die Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates Bremen – Bremer Frauenausschuss e. V. statt, in deren Rahmen zwölf Anträge zu aktuellen (frauen-)politischen Themen verabschiedet wurden.

 

Nachfolgend die Anträge, wie sie an die Adressat:innen weitergeleitet wurden und die Antworten, die wir bislang erhielten:

  • Antrag 1: Landesgleichstellungsgesetz in das Jahr 2021 holen!
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    Der Landesfrauenrat Bremen fordert das Land Bremen auf, das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) zu reformieren und zur Kräftigung dieses Gesetzes eine Gleichstellungsstrategie zu erarbeiten.

     

    Im Zuge dieser Reform soll vor allem die Rolle der Frauenbeauftragten gestärkt werden, die den Vollzug des LGG in den Dienststellen fördern. In der jetzigen Form des Gesetzes sind die Rollen und Aufgaben der Frauenbeauftragten uneindeutig beschrieben, was ihre Handlungs- und Durchsetzungsfähigkeit stark einschränkt. Hier müssen die Rollenbeschreibungen und Rechte der Frauenbeauftragten gestärkt werden, um sie zu befähigen, sich zielführender in den Bereichen Frauenförderung und Gleichstellung einzubringen.

     

    Beispielhafte Konkretisierungsforderungen sind:

     

    - ein gleichwertiges Mitbestimmungsrecht wie der Personalrat bei Personalentscheidungen und Maßnahmen (siehe Bothfeld/Rouault (2019), Seite 14)

     

    - eine Festlegung des Mindestumfangs der Freistellungen, z. B. eine halbe Stelle bei mehr als 150 Beschäftigten (siehe ebd., Seite 15f.)

     

    - das Amt der Frauenbeauftragten darf keine Karrierebremse sein. Während der Amtszeit muss es Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten geben, um nach Beendigung der Amtszeit nahtlos an das bisherige Berufsleben anknüpfen zu können. (siehe ebd., Seite 15)

     

    - die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, flexible Arbeitszeitarrangements, die Organisation der Rückkehr aus einer familienbedingten Freistellung, die Unterbrechung der Berufstätigkeit aus familiären Gründen - steht nicht explizit im LGG, ist aber ein zentraler Teil der gleichstellungspolitischen Praxis (siehe ebd., Seite 20)

     

    - ein Mentoring Programm unter den Frauenbeauftragten (siehe ebd., Seite 21)

     

    - die Teilbarkeit von Funktionsstellen als generelle Möglichkeit

     

    Bei Verstößen gegen das LGG sollen zudem verbindlichere Regelungen und Mechanismen zur Sanktionierung geschaffen werden, die auch den Frauenbeauftragten ein eindeutigeres Regelwerk bieten, um gezielter gegen Verstöße vorzugehen.

  • Antrag 2: Gender-Monitoring jetzt initiieren, um die Folgen der Corona-Pandemie für Frauen* bewerten und gezielte Maßnahmen zum Abbau von Nachteilen ergreifen zu können
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    Der Landesfrauenrat Bremen fordert den Bremer Senat und die Fraktionen in der Bremer Bürgerschaft dazu auf, jetzt die Initiative zu ergreifen und die gravierenden Auswirkungen der Covid19-Pandemie auf die Frauen im Lande Bremen im Rahmen eines umfassenden Gender-Monitorings zu erfassen, insbesondere die mit einer Retraditionalisierung der Geschlechterrollen einhergehenden Auswirkungen auf ihre Erwerbsbeteiligung, ihre Einkommens- und Arbeitszeitsituation, ihren Anteil an der Sorgearbeit und langfristig ihre Rentensituation. Ein solches Gender-Monitoring bildet die Grundlage für die gezielte Mobilisierung aller gesellschaftlichen Kräfte Bremens für die Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit in unserem Bundesland.

  • Antrag 3: Finanzielle Voraussetzungen für die angemessenen Bezahlung der Arbeit in der Pflege schaffen!
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    Der Landesfrauenrat Bremen fordert die Bremer Bundestagsabgeordneten, den Bremer Senat und die Fraktionen in der Bremer Bürgerschaft dazu auf, sich in Bundestag und Bundesrat dafür einzusetzen, dass die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die in Coronazeiten beklatschten, aber nach wie vor völlig unterbezahlten, überwiegend von Frauen ausgeübten Tätigkeiten in der Kranken- und Altenpflege angemessen zu bezahlen, insbesondere durch die Abschaffung des Fallpauschalensystems und die Wiedereinführung der bedarfsorientierten Finanzierung von Krankenhausleistungen und die deutliche Anhebung der Pflegesätze in der Altenpflege.

  • Antrag 4: Die öffentliche Daseinsvorsorge muss digitale Teilhabe gewährleisten
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    Der Senat der Freien Hansestadt Bremen, die Bundestagsabgeordneten der SPD, der Grünen, der Linken, der CDU und der FDP werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass digitale Teilhabe als Daseinsvorsoge sichergestellt wird. Menschen, die ein geringes Einkommen haben oder Grundsicherung erhalten ist die Nutzung des Internets und die Anschaffung von digitaler Technik, die zur Erhaltung bzw. Ermöglichung von Autonomie und Teilhabe beiträgt, über die sozialrechtlichen Hilfen im SGB XII zu ermöglichen.

     

    Dabei ist die Barrierefreiheit im Sinne von § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) mitzudenken. Um den Zugang zur digitalen Welt zu ermöglichen, ist auch eine niederschwellige Schulung und Beratung sicherzustellen. Die Belange von Frauen sind hier besonders zu berücksichtigen. Gleichzeitig muss jeder Mensch aber auch das Recht haben, die Nutzung des Internets und digitaler Technologien für sich abzulehnen. Analoge Angebote (z. B. bei Behördenangelegenheiten, Beratung, Bankgeschäften) müssen weiter zur Verfügung stehen.

  • Antrag 5: Kostenlose Menstruationsprodukte für Frauen in öffentlichen Gebäuden
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    A. Die Senatorin für Kinder und Bildung, die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, die Senatorin für Wissenschaft und Häfen, die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz und die Fraktionen in der Bremischen Bürgerschaft werden aufgefordert, ein Konzept für die Bereitstellung von kostenlosen Menstruationsprodukten für Frauen in öffentlichen Gebäuden wie Bildungseinrichtungen und den städtischen Einrichtungen zu erarbeiten und umgehend umzusetzen.

     

    B. Der Haushaltsausschuss der Bremer Bürgerschaft wird aufgefordert, einen Haushaltstitel für die Bereitstellung von kostenlosen Menstruationsprodukten für Frauen einzurichten.

  • Antrag 6: Frauen in den Aufsichtsrat des SV Werder Bremen GmbH & Co. KG aA
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    Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport sowie die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bei der nächsten Neubesetzung des Aufsichtsrates des SV Werder Bremen GmbH & Co. KG aA (voraussichtlich im Frühjahr 2021) mindestens zwei Frauen in den Aufsichtsrat gewählt werden. Geeignete Frauen sollen im Vorfeld angesprochen und zu einer Kandidatur ermutigt werden.

  • Antrag 7: Förderung hochbegabter Mädchen an allen Schulen im Land Bremen umsetzen
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    Die Senatorin für Kinder und Bildung und die Senatorin für Wissenschaft und Häfen werden aufgefordert, die individuelle Förderung hochbegabter Mädchen an allen Bremer Schulen umzusetzen und die pädagogischen Grundlagen hierfür in die Ausbildung und Fortbildung von Lehrkräften aufzunehmen.

  • Antrag 8: Anrechnung von Kindererziehungszeiten für Beamtinnen und Beamte für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder
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    Der Landesfrauenrat Bremen fordert die Fraktionen der Bürgerschaft und den Senat auf, sich dafür einzusetzen, dass die Anrechnung von Kindererziehungszeiten für Beamtinnen und Beamte für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder auch im Land Bremen analog zur Regelung auf Bundesebene gelten. Eine entsprechende Regelung auf Bundesebene gilt seit dem 01. September 2020.

  • Antrag 9: Bildung unter Covid-19: Keine weiteren Belastungen für Frauen - den Mehrfachbelastungen der im Bildungsbereich beschäftigten Frauen entgegenwirken
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    Der Landesfrauenrat Bremen fordert die Senatorin für Kinder und Bildung auf, Bedingungen zu schaffen, die pädagogische Arbeit ermöglichen, bei der der Gesundheitsschutz der Beschäftigten und das Recht auf Bildung der Kinder und Jugendlichen gleichwertig berücksichtigt werden.

     

    - Entlastung der Kita- und Schulbeschäftigten durch tragfähige Konzepte, die die Anwendung der AHA-Regeln sichern.

     

    - Klare Regelungen für Öffnungen und (reduzierten) Betreuungsumfang in Verantwortung der Bildungssenatorin

     

    Keine weiteren zusätzlichen Einsätze der Beschäftigten für ergänzende Bildungsangebote an Wochenenden und in Ferienzeiten.

  • Antrag 10: Rückführung der Gesundheit Nord Dienstleistungen GmbH in den öffentlichen Dienst
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    Der Landesfrauenrat Bremen fordert den Senator für Finanzen, die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz sowie die Fraktionen der Bremer Bürgerschaft auf, die GND Gesundheit Nord Dienstleistungen GmbH in den öffentlichen Dienst zurückzuführen.

  • Antrag 11: Pflegepersonalbemessung stärken!
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    Der Landesfrauenrat Bremen fordert die Bremer Bundestagsabgeordneten, den Bremer Senat und die Fraktionen der Bremer Bürgerschaft auf, sich in Bundestag und Bundesrat dafür einzusetzen, dass schnellstmöglich die von Deutscher Krankenhausgesellschaft, Deutschem Pflegerat und ver.di entwickelte Pflegepersonalbemessungsregelung 2.0 (PPR 2.0) zur Stärkung der Personalbesetzung in den Krankenhäusern in ein Bundesgesetz umgesetzt wird.

  • Antrag 12: Gender-Budgeting bei Fördergeldern für Sportprojekte und –infrastruktur. Für eine gerechtere Verteilung öffentlicher Mittel
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    Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport wird aufgefordert, bei der Vergabe von institutionellen Fördermitteln und Fördergeldern für Sportprojekte und Sportinfrastruktur sowie bei Reparatur- und Neubaugeldern für Sportanlagen verstärkt darauf zu achten, dass in gleichem Maße die Belange von Frauen und Männern berücksichtigt und dass die Gelder entsprechend dem Grundsatz von Gender-Budgeting verteilt werden. Die Förderrichtlinien müssen entsprechend angepasst werden und Hürden für kleine Vereine abgebaut werden.

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