Der Landesfrauenrat Bremen fordert das Land Bremen auf, das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) zu reformieren und zur Kräftigung dieses Gesetzes eine Gleichstellungsstrategie zu erarbeiten.
Im Zuge dieser Reform soll vor allem die Rolle der Frauenbeauftragten gestärkt werden, die den Vollzug des LGG in den Dienststellen fördern. In der jetzigen Form des Gesetzes sind die Rollen und Aufgaben der Frauenbeauftragten uneindeutig beschrieben, was ihre Handlungs- und Durchsetzungsfähigkeit stark einschränkt. Hier müssen die Rollenbeschreibungen und Rechte der Frauenbeauftragten gestärkt werden, um sie zu befähigen, sich zielführender in den Bereichen Frauenförderung und Gleichstellung einzubringen.
Beispielhafte Konkretisierungsforderungen sind:
- ein gleichwertiges Mitbestimmungsrecht wie der Personalrat bei Personalentscheidungen und Maßnahmen (siehe Bothfeld/Rouault (2019), Seite 14)
- eine Festlegung des Mindestumfangs der Freistellungen, z. B. eine halbe Stelle bei mehr als 150 Beschäftigten (siehe ebd., Seite 15f.)
- das Amt der Frauenbeauftragten darf keine Karrierebremse sein. Während der Amtszeit muss es Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten geben, um nach Beendigung der Amtszeit nahtlos an das bisherige Berufsleben anknüpfen zu können. (siehe ebd., Seite 15)
- die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, flexible Arbeitszeitarrangements, die Organisation der Rückkehr aus einer familienbedingten Freistellung, die Unterbrechung der Berufstätigkeit aus familiären Gründen - steht nicht explizit im LGG, ist aber ein zentraler Teil der gleichstellungspolitischen Praxis (siehe ebd., Seite 20)
- ein Mentoring Programm unter den Frauenbeauftragten (siehe ebd., Seite 21)
- die Teilbarkeit von Funktionsstellen als generelle Möglichkeit
Bei Verstößen gegen das LGG sollen zudem verbindlichere Regelungen und Mechanismen zur Sanktionierung geschaffen werden, die auch den Frauenbeauftragten ein eindeutigeres Regelwerk bieten, um gezielter gegen Verstöße vorzugehen.