Delegiertenversammlung
Laut Satzung des Landesfrauenrates Bremen findet einmal im Jahr („Anfang eines jeden Geschäftsjahres“) die ordentliche Delegiertenversammlung (DV) statt.
Die Delegiertenversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium des Landesfrauenrates. Sie nimmt den Bericht des geschäftsführenden Vorstands (gfV) und den Finanzbericht entgegen. Sie entlastet den gfV und wählt alle 3 Jahre einen neuen geschäftsführenden Vorstand aus den eigenen Reihen.
Die ordentliche Delegiertenversammlung beschließt Anträge und Resolutionen, die im Anschluss an die Landes- bzw. Bundespolitik weitergeleitet werden.
Wir gehen mit der Zeit. Seit 2021 ist es dem Landesfrauenrat Bremen durch eine neue Satzung und geeignete Tools und Techniken möglich, auch während des laufenden Geschäftsjahres, außerhalb der ordentlichen Delegiertenversammlung, Entscheidungen der Delegierten einzuholen.
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